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72-Stunden-Aktion

Jugendarbeit in Zeiten von Corona verantwortungsvoll gestalten

Das bayr. Kabinett hat die Öffnung der Jugendarbeit der Öffnung der Jugendarbeit zum 30.05.2020 beschlossen. Zwingende Voraussetzung ist die Beachtung des erarbeiteten Hygienekonzepts. Was genau dieser Bereich „zum Zwecke der Bildungsarbeit" nach dem SGB VIII bedeutet ist noch nicht ganz klar.

Hier findet ihr den Bericht: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-mai-2020/ Unter Punkt vier steht, dass „Präsenzangebote […] der Jugendarbeit (nur zum Zwecke der Bildungsarbeit nach dem SGB VIII) und der außerschulischen Umweltbildung in Bayern geöffnet werden. Zwingende Voraussetzung ist die Beachtung des erarbeiteten Hygienekonzepts. Was genau dieser Bereich „zum Zwecke der Bildungsarbeit" nach dem SGB VIII bedeutet ist noch nicht ganz klar. Ziemlich sicher ist alles in Ordnung, was im §11 Absatz 3 Nr. 1 SGB VIII steht. „Normale" Kinder- bzw. Jugendgruppenarbeit/Freizeitarbeit im Sinne von Spiel und Geselligkeit ist wohl weiterhin untersagt, es sei denn, die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) erlaubt dies. Auch Gruppenreisen sind untersagt.
Die Diözese Würzburg hat im Anschluss an die Beschlüsse der Staatsregierung Regelungen in Kraft gesetzt.

Der Bayr. Jugendring hat dazu Empfehlungen für die Jugendarbeit veröffentlicht und mit der Staatsregierung abgestimmt. Sie können hier heruntergeladen werden: 
https://shop.bjr.de/detail/index/sArticle/236/sCategory/9 
Diese Empfehlungen sind sehr weit gedacht und detailliert ausgearbeitet. Wir schließen uns diesen ausdrücklich an.

Wichtig ist: egal, was im Bereich der Jugendarbeit gemacht wird, ein Hygienekonzept ist in jedem Fall notwendig. Bitte beachtet dazu das Konzept des StMUK im Anhang: 
 "Hygienekonzept für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, Sprach- und Integrationsförderung, Weiterbildung, Familienbildungsstätten, Jugendarbeit und außerschulischen Umweltbildung (Bildung für nachhaltige Entwicklung)"

Wir freuen uns sehr, dass Präsenzveranstaltungen in der Jugendarbeit wieder stattfinden dürfen. Damit das so bleibt: Bitte plant und führt Veranstaltungen mit größter Vorsicht und unter Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen durch. Es hat sehr lange gedauert und hat viel politische Arbeit gebraucht, bis auch Jugendarbeit wieder persönlich stattfinden darf. Es ist sehr wahrscheinlich, dass, sollte es einen Corona-Ausbruch im Rahmen der Jugendarbeit geben, die Jugendarbeit wieder sehr schnell geschlossen wird. Im Moment wird noch verhandelt, dass evtl. eine Ferienbetreuung über die Jugendarbeit stattfinden könnte. Hier gibt es weiterhin Gespräch mit dem Kultusministerium. 

Wir wünschen Euch gute Beratungen, Kreativität und das richtige Gespür und dann viele gute Erfahrungen!
Und wir sind auch weiterhin für Euch #ansprechbar, ganz persönlich, ganz klassisch, auf allen Kanälen, mit besonderen Angeboten, mit vielen guten Tipps  https://www.kja-wuerzburg.de/ansprechbar/.  Alle Angebote, Ideen und Unterstützung findet ihr auch unter dem Hashtag #wirsindda_kja