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Pressemitteilung

Katholische Jugend überrascht vom Verkauf des Jugendhaus St. Kilian in Miltenberg

Würzburg/Miltenberg, 07. Dezember. Der Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) im Diözesanverband Würzburg zeigt sich überrascht über den Verkauf des Jugendhauses in Miltenberg und kritisiert das intransparente Vorgehen.

Nicht erst seit dem Beschluss „Jugend(t)räume erhalten“ setzt sich der BDKJ Würzburg dafür ein, jungen Menschen Räume für Entfaltung und außerschulische Bildung zur Verfügung zu stellen. Unter anderem forderte die Diözesanversammlung 2020 in diesem Beschluss den Erhalt des Jugendhauses St. Kilian in Miltenberg sowie eine bauliche und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendhauses und seiner Angebote. 

Zukunft wirklich auf solidem Fundament?
Heute wurde der BDKJ Würzburg von der Entscheidung des Bistums Würzburg zum Verkauf des Jugendhauses Miltenberg St. Kilian überrascht: „Wir als BDKJ-Diözesanvorstand begrüßen, dass kurzfristig in und um das Jugendhaus St. Kilian Jugendarbeit weiter stattfinden kann“, nimmt Florian Bauer BDKJ-Diözesanvorsitzender Stellung. „Jedoch stellt für uns ein Mietvertrag über 10 Jahre keine solides Fundament für Jugendarbeit dar, sondern verlagert die Diskussion um Räume und Angebote für junge Menschen am Untermain nur in die Zukunft.“ 

Dies hat nicht zuletzt die Schließung des Schullandheims Thüringer Hütte im vergangenen Jahr gezeigt. Eine zukunftssichere Lösung im Sinne von Kindern und Jugendlichen würde nach Ansicht des BDKJ ein Weiterbetrieb des Jugendhauses im Eigentum der Diözese Würzburg darstellen, mit welchem der Einfluss auf jugendarbeitsrelevante Baumaßnahmen gesichert wäre.

Schlechte Informationspolitik der Bistumsleitung
Darüber hinaus kritisiert der BDKJ-Diözesanvorstand das Vorgehen der Bistumsleitung beim Verkauf des Jugendhauses.
Der BDKJ als Dachverband der katholischen Jugendverbände und damit als Stimme der Jugend war weder in den Verkaufsprozess eingebunden noch darüber informiert. Somit konnten die Meinungen, Erfahrungen und Bedürfnisse der vom Verkauf betroffenen Jugendarbeitsgruppen nicht in den Entscheidungsprozess einfließen.